Infografik Pilavas und Heller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Infografik Pilavas Heller, im Folgenden PH genannt

AGB zum Download (PDF, 15kb)


  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    • Jeder PH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
    • Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
    • Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
    • Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
    • Ändert sich der ursprünglich vorgesehene Nutzungsumfang, so ist PH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    • Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die PH dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Vergütung
    Die Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
    Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
    • Vergütung für Text-, Grafik- und Reinzeichnungsleistungen
    • der Vergütung für die Nutzungsrechtübertragung
  3. Fälligkeit der Vergütung
    • Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von PH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
    • Wird der Auftrag ohne Verschuldung von PH vom Kunden storniert, wird ein Ausfallhonorar fällig. Bei fortgeschrittener Ausführung von bis zu 50%, bei vollständiger Ausführung von 100%.
    • Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, ensteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
  4. Sonderleistungen, Nebenkosten
    • Wenn nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber während der:
      • Entwurfsphase je Entwurf ein (1) Optimierungsschritt (kein Tausch der Bildelemente)
      • Textphase je Manuskript ein (1) Optimierungsschritt (keine inhaltliche Umorientierung)
      eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird.
    • Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder erneutes Manuskriptstudium etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
    • PH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen, zB. für Fotomaterial, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
  5. Eigentumsvorbehalt
    • An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
    • Hat PH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von PH geändert werden.
  6. Haftung
    • PH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, etc. sorgfältig zu behandeln.
    • PH verpflichtet sich der Geheimhaltung.
    • Sofern PH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. PH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Manuskripten durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    • Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von PH.
    • Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei PH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
  7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    • Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen nach der Entwurfsphase hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. PH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


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